Mieten

Mietbedingungen

Das müssen Sie zur Oldtimer-Miete wissen

200 km pro Miet-Tag sind im Preis inbegriffen. Mehrkilometer werden mit CHF 0.75 pro Kilometer zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. Im Schadenfall gehen folgende Kosten zulasten des Vermieters:

•  Selbstbehalt bei Kaskoschäden CHF 1000.–

•  Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden CHF 1000.–

•  Bonusverlust 

Die Fahrzeuge sind in technisch einwandfreiem Zustand und werden regelmässig durch unser classic Fachpersonal überprüft und gewartet. 

Unsere Oldtimer Fahrzeuge haben schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel und entsprechend verfügen sie über die Technik, die im individuellen Baujahr zur Verfügung stand. Das Fahren der Fahrzeuge ist nicht schwierig, erfordert ein aufmerksames und vorausschauendes Verhalten im Strassenverkehr, da die aktiven und passiven Sicherheitssysteme nicht mit den heutigen Standards vergleichbar sind. 

Fahrten in der Schweiz, in Liechtenstein und in den angrenzenden Ländern Italien, Deutschland, Frankreich und Österreich sind möglich. Unsere Fahrzeuge sind im Pannenfall auch in diesen Ländern mit der Pannenhilfe von Totalmobil versichert.

Ja, die Teilnahme an Oldtimer Events ist grundsätzlich möglich, sofern für die Wertungsbasis oder der Klassifizierungsfaktor nicht eine Maximalgeschwindigkeit gilt oder die Klassierung nicht nach bester (kürzester) Fahrzeit erfolgt. Geschwindigkeitsrennen oder Rennen mit Zeitmessung sind nicht erlaubt.

Das Mindestalter für Mieter und Fahrzeuglenker ist auf 21 Jahre festgelegt, welche seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Fahrausweises der Kat. B sein. 

Nein. Unsere Fahrzeuge verfügen über Benzinmotoren die an jeder Tankstelle mit Bleifrei Benzin betankt werden können.

Die Pannenhilfe wird europaweit durch Totalmobil! abgedeckt. +41 (0)848 024 365. Eine Infobroschüre liegt dem Auto bei.

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl (Einbruch-Diebstahl/Veruntreuung usw.), Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden müssen Sie die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei Diebstahl sind die Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht bei der Vermieterin innerhalb von 24 Stunden einzureichen. 

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Das Fahrzeug muss vollgetankt sein und dem Zustand bei Mietantritt entsprechen.